Das Partnerprogramm wird von Stesan Finanzmanagement GmbH, Korbmacherstraße 7, 31171 Nordstemmen, Deutschland, angeboten. Es richtet sich an Bestandskunden, Freelancer, Netzwerkpartner, Partnerunternehmen und Privatpersonen.
Jede Teilnahme braucht eine manuelle Freigabe. Nach Freigabe erhält der Partner einen persönlichen Code, zum Beispiel P-K7Q3.
Die Provision beträgt 8 % des vergütungsfähigen Umsatzes mit dem empfohlenen Kunden, solange wir mit ihm zusammenarbeiten. Es gibt keine zeitliche Begrenzung und keine Obergrenze.
Partnerunternehmen schließen individuelle Vereinbarungen. Bestandskunden können statt einer Auszahlung eine Gutschrift auf eigene Rechnungen wählen.
Vergütungsfähig sind bezahlte Nettohonorare für Professional Services. Nicht einbezogen werden Umsatzsteuer, Reise- und Nebenkosten, Subunternehmerkosten, Lizenzen, Cloud- und Hardwareweiterverkäufe, andere Durchlaufposten, Rabatte, Rückerstattungen und bestehende Rahmenverträge.
Eine Empfehlung ist qualifiziert, wenn der Kunde neu ist, in den letzten 12 Monaten kein Kontakt und keine Pipeline mit uns bestand, der Partner eine echte Vorstellung herstellt, wir die Empfehlung in Textform per E-Mail annehmen und innerhalb von 6 Monaten nach Annahme ein Vertrag geschlossen wird.
Die bloße Nennung eines Unternehmens begründet keinen Anspruch. Wenn zwei Partner denselben Kunden nennen, zählt die zuerst von uns angenommene Empfehlung.
Provision entsteht erst, wenn der Kunde bezahlt hat. Abgerechnet wird quartalsweise aus den tatsächlich eingegangenen Zahlungen. Der Mindestbetrag für eine Auszahlung beträgt 100 EUR. Kleinere Beträge werden vorgetragen. Rückerstattungen und Zahlungsausfälle mindern die Provision.
Ausgeschlossen sind Selbstempfehlungen, Empfehlungen des eigenen Arbeitgebers, Empfehlungen eigener Beschäftigter oder Angehöriger in der Kaufentscheidung des Kunden sowie Empfehlungen durch unsere Beschäftigten.
Der Partner stellt ausschließlich den Kontakt her. Er verhandelt nicht für uns, unterschreibt nicht in unserem Namen und ist kein Handelsvertreter. Es bestehen keine Exklusivität und kein Wettbewerbsverbot.
Der Partner muss offenlegen, dass er eine Provision erhalten kann, wenn er uns empfiehlt. Das gilt insbesondere für Beiträge, E-Mails, Communities und Beschaffungsvorgänge. Spam und bezahlte Anzeigen auf unsere Marke sind nicht erlaubt.
Der Partner ist für die Besteuerung der Provision verantwortlich. Unternehmen und Freelancer stellen uns Rechnungen mit Umsatzsteuer, Kleinunternehmerhinweis oder Reverse Charge bei EU-Unternehmen mit USt-IdNr. Privatpersonen erhalten eine Gutschrift ohne Umsatzsteuer.
Hinweis für Privatpersonen: Einnahmen können unter § 22 Nr. 3 EStG fallen. Dort gilt eine Freigrenze von 256 EUR pro Jahr, kein Freibetrag.
Wir können das Programm beenden oder diese Bedingungen mit einer Frist von 4 Wochen ändern. Bereits angenommene Empfehlungen behalten die Bedingungen, die bei Annahme galten.
Es gilt deutsches Recht.
Stand: Oktober 2026