Ein Tippgeber erkennt eine passende Gelegenheit und stellt den Kontakt her. Das kann ein Freelancer sein, der bei einem Kunden eine NIS2-Frage sieht. Es kann ein Bestandskunde sein, der einen CIO aus dem Netzwerk kennt. Es kann auch eine Agentur sein, deren Kunde ein Kubernetes- oder Data-Engineering-Team braucht. Wichtig ist der einfache Rahmen: Der Tippgeber empfiehlt, erklärt den Anlass und bringt die richtigen Personen zusammen. Danach übernimmt der Dienstleister die Qualifizierung, das Angebot und die Verhandlung. Der Tippgeber sollte keine Zusagen zu Preis, Verfügbarkeit oder Vertragsinhalt machen. Er sollte auch keine Massenlisten schicken. Eine gute Empfehlung nennt den Bedarf, die Rolle des Kontakts und warum ein Gespräch sinnvoll ist.
Der Unterschied ist rechtlich wichtig. Ein Handelsvertreter im Sinn von § 84 HGB vermittelt oder schließt Geschäfte laufend für ein Unternehmen ab und ist in die Vertriebsarbeit eingebunden. Ein Tippgeber macht weniger. Er nennt eine konkrete Chance oder stellt einen Kontakt her. Er führt keine Vertragsverhandlungen, vertritt den Anbieter nicht und unterschreibt nichts in dessen Namen. Deshalb lohnen sich klare Bedingungen. Sie beschreiben, wann eine Empfehlung zählt, wer entscheiden darf, ob ein Lead angenommen wird, und wann ein Anspruch auf Provision entsteht. Sie schützen auch den Kunden, weil klar bleibt, wer Ansprechpartner für Leistung, Angebot und Vertrag ist.
In IT-Projekten sieht man mehrere Modelle. Ein Festbetrag ist leicht zu verstehen, passt aber oft nur bei kleinen, klar abgegrenzten Empfehlungen. Ein prozentualer Anteil bildet den Projektumfang besser ab, braucht aber eine eindeutige Bemessungsgrundlage. Manche Programme arbeiten mit Stufen, zum Beispiel einer höheren Quote für den ersten Auftrag und einer niedrigeren Quote für Folgeumsätze. Entscheidend ist, ob sich die Provision auf Umsatz, Rohertrag oder bezahlte Nettohonorare bezieht. Für Beratungsprojekte ist die Formulierung bezahlte Nettohonorare oft am klarsten, weil Umsatzsteuer, Lizenzen, Cloudkosten und Durchlaufposten nicht zur Beratungsleistung gehören. Sinnvoll ist auch eine Regel, wann gezahlt wird. Viele Programme zahlen erst nach Zahlungseingang des Kunden, weil erst dann klar ist, welcher Betrag wirklich entstanden ist.
Provisionen sind Einnahmen. Unternehmen und selbständige Berater stellen in der Regel eine Rechnung, je nach Status mit Umsatzsteuer, Kleinunternehmerhinweis oder Reverse-Charge-Angabe. Private Personen können ebenfalls Einnahmen erzielen. Für sie kann § 22 Nr. 3 EStG relevant sein. Dort gibt es eine Freigrenze von 256 EUR pro Jahr, keinen Freibetrag. Wird die Grenze überschritten, kann der ganze Betrag steuerpflichtig sein. Das ist nur ein allgemeiner Hinweis. Steuerliche Fragen klärt Ihr Steuerberater, vor allem wenn mehrere Empfehlungen, Auslandsbezug oder ein Wechsel in eine selbständige Tätigkeit im Raum stehen. Wichtig ist, Belege aufzubewahren und die Zahlung nicht als unverbindliches Geschenk zu behandeln, wenn sie wirtschaftlich eine Provision ist.
Wer für eine Empfehlung Geld bekommen kann, muss transparent sein. Das ist auch rechtlich wichtig. In Deutschland kann eine fehlende Offenlegung nach UWG § 5a problematisch sein, wenn der kommerzielle Zweck einer Empfehlung nicht erkennbar ist. Die einfache Lösung ist ein kurzer Satz. Zum Beispiel: Ich kann eine Provision erhalten, wenn aus der Empfehlung ein Auftrag entsteht. Das sollte in E-Mails, Posts, Community-Beiträgen und Beschaffungsvorgängen klar sein. Verdeckte Werbung, Spam und bezahlte Anzeigen auf fremde Marken sind keine gute Grundlage für ein seriöses Partnerprogramm. Bei bestehenden Kundenbeziehungen ist Offenheit besonders wichtig, weil Vertrauen der Grund ist, warum eine Empfehlung überhaupt wirkt.
Das Partnerprogramm von DevOpsDataSec.ai richtet sich an Bestandskunden, Freelancer, Berater, Partnerunternehmen und private Personen. Jeder bewirbt sich und wird manuell geprüft. Nach Freigabe gibt es einen persönlichen Code wie P-K7Q3. Die Provision beträgt 8 % auf bezahlte Nettohonorare aus Professional Services des empfohlenen Kunden, solange wir mit diesem Kunden arbeiten. Es gibt keine Obergrenze und keine zeitliche Begrenzung. Ausgezahlt wird erst, wenn der Kunde bezahlt hat, quartalsweise und ab 100 EUR. Partner verhandeln nicht für uns und legen offen, dass eine Provision möglich ist. Bezahlt werden keine Umsatzsteuer, Reisekosten, Lizenzen, Cloudweiterverkäufe oder andere Durchlaufposten. Bestandskunden können statt Auszahlung eine Gutschrift auf eigene Rechnungen wählen.
Eine Empfehlung lohnt sich vor allem, wenn der Bedarf konkret ist. Beispiele sind ein reguliertes Unternehmen mit DORA- oder NIS2-Druck, ein KRITIS-Betreiber mit Kubernetes-Betriebsfragen, ein Versicherer mit Data-Engineering-Rückstand oder ein Team, das Open Source Support mit verlässlicher Reaktionszeit braucht. Eine Liste mit Firmennamen hilft niemandem. Eine Empfehlung, bei der jemand kurz erklärt, wo es gerade hakt, dagegen sehr. Für den Kunden ist dann klar, wer sein Ansprechpartner ist, und der Tippgeber muss nichts weiter tun. Uns hilft es, weil wir im ersten Gespräch schon wissen, worum es geht.
Dieser Artikel basiert auf unserer Praxiserfahrung aus 6+ Kundenprojekten. Haben Sie Fragen zur Umsetzung in Ihrem Unternehmen?